Kondenswasser als Ursache für Feuchtigkeitsschäden

 

1. Zur Erklärung: Die Ursache für die Entstehung von Kondenswasser liegt darin, dass die Luft nur ein begrenztes Maß an Feuchtigkeit aufnehmen kann. Wird diese Grenze überschritten, schlägt sich die Feuchtigkeit an der kältesten Stelle im Zimmer nieder.

Kann das kondensierte Wasser nicht abtrocknen, so kommt es über kurz oder lang zu Feuchtigkeitsschäden. Der Grund hierfür kann sowohl im falschen Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters, als auch in einer schadhaften Bausubstanz des Hauses liegen.

2. Eine Mietminderung ist auch hier nur insoweit möglich, als der Mieter den Mangel nicht selbst verschuldet hat.

3. Anzeichen, die für Feuchtigkeitsschäden aufgrund von Kondenswasserbildung sprechen, sind:

a) Das Auftreten der Schäden an zugestellten Wandflächen (z.B. hinter Schränken), an Außenwänden und in den oberen Zimmerecken,

b) Das Auftreten der Schäden vor allem in Küche und Bad, sowie in wenig beheizten Nebenräumen,

c) Das Auftreten der Schäden hauptsächlich im Herbst und im Frühjahr,

d) Das erstmalige Auftreten der Schäden nach dem Einbau einer Zentralheizung für eine Ofenheizung,

e) Das erstmalige Auftreten der Schäden nach dem Abdichten der Fenster mit Dichtstreifen,

f) Das erstmalige Auftreten der Schäden nachdem die Wohnung nunmehr von mehr Bewohnern als ursprünglich benutzt wird,

g) Das erstmalige Auftreten der Schäden nach dem Einbau von Isolierglasfenstern (die Fenster sind dann oft nicht mehr die kältesten Stellen in der Wohnung, so dass sich die Feuchtigkeit an den Außenwänden niederschlägt; zudem schließen die Fenster nunmehr oft luftdicht ab, so dass ein Luftaustausch ohne aktives Lüften nicht mehr stattfindet).

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