Mietverträge und Euro-Umstellung
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Ab dem 1.1.2002 wird der
Euro einziges und offizielles Zahlungsmittel in Deutschland. Von diesem Tage an
dürfen neue Mietzahlungen nur noch in Euro vereinbart werden. Bei bestehenden
Verträgen muss die jeweilige Miete zum ersten Januar in Euro umgerechnet
werden. Daueraufträge und Lastschriften werden automatisch durch die Banken
umgestellt
Grundsätzlich gilt auch für Mietverträge die Regelung der Euro-Verordnung
1103/97 des Rates der Europäischen Union. Danach bleibt die Kontinuität sämtlicher
vor der Währungsumstellung abgeschlossenen Verträge erhalten. Mietverträge
behalten also ihre Gültigkeit und müssen nicht neu verhandelt werden. Für neu
abzuschließende Mietverträge gibt es die Möglichkeit, die Miete bereits jetzt
in Euro auszuweisen. Sie können aber auch noch auf DM-Basis abgeschlossen
werden und dann ebenfalls zum ersten Januar auf Euro umgestellt werden. Mieten
ab dem ersten Januar dürfen dann nur noch in Euro berechnet werden.
Offizieller Umrechungskurs bei Mietverträgen
Für die Umstellung gilt der offizielle Umrechnungskurs von 1,95583. DM-Beträge
werden demnach durch 1,95583 geteilt. Die entstehenden Beträge werden bis auf
die dritte Stelle nach dem Komma berechnet und dann nach kaufmännischer Sitte
bis vier ab- und ab fünf aufgerundet. So würde beispielsweise eine Miete von
jetzt 1.000 Mark exakt 511,29188 Euro betragen. Durch Abrundung entsteht ein künftiger
Mietbetrag von 511,29 Euro. Eine Miete mit 1.150 Mark würde exakt 587,98566
Euro, aufgerundet also 587,99 Euro betragen. Diese Rundungsregeln sind für
Vermieter bindend.
Mieten dürfen durch Euro-Umstellung nicht verändert werden
Die Umstellung von Mark auf Euro bei bestehenden Daueraufträgen und
Lastschriftverfahren wird automatisch von den Banken vorgenommen. Weder Mieter
noch Vermieter oder Hausverwalter müssen hier tätig werden. Bei monatlichen
Einzelüberweisungen müssen Mieter die Beträge entsprechend den genannten
Rundungsregeln überweisen. Mieter sollten weiterhin darauf achten, dass die
neuen Mieten auch der tatsächlichen Umrechnung entsprechen und keine Auf- und
Abschläge vorgenommen werden. Diese sind nicht zulässig, da die Höhe der
Miete nicht mit Hilfe der Euro-Umstellung verändert werden kann.
Mieterhöhungen ab Januar in Euro
Reguläre Mieterhöhungen müssen ab dem ersten Januar in Euro vorgenommen
werden. Bis dahin können sie sowohl in Mark als auch in Mark und Euro
ausgewiesen werden, wobei der RDM dazu rät, die Euro-Beträge bereits jetzt
mitanzugeben.
Für Nebenkostenabrechnungen gelten die gleichen Bedingungen.
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