Checkliste:
Lärmstörungen
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Folgende Punkte sind bei Lärmstörungen zu beachten:
1. | Der Mieter muss Lärm- und Gesundheitsbeeinträchtigungen, die das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit erheblich beeinträchtigen, nicht dulden. |
2. | Andererseits spielen spezielle subjektive Empfindlichkeiten bei der Beurteilung der Beeinträchtigung keine Rolle. Daraus folgt, dass ortsübliche und unvermeidliche Störungen hingenommen werden müssen. |
3. | Liegen die Lärmstörungen erheblich über dem Normalmaß, kann der Mieter die Miete mindern und vom Vermieter Abhilfe verlangen. |
4. | In einem Rechtsstreit wird uU ein unabhängiger Sachverständiger damit beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Dabei richtet er sich nach den DIN- und VDI-Richtlinien. |
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