Checkliste:
Kündigung des Vermieters
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Folgende Punkte sind bei der Kündigung seitens des Vermieters zu beachten:
1. | Eine Kündigung ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig. Sind im Vertrag davon abweichende Regelungen getroffen worden, so sind diese unwirksam. |
2. | Die ordentliche Kündigung, ist nur bei einem unbefristeten Mietverhältnis zulässig und erfordert immer ein berechtigtes Interesse des Vermieters (häufigster Fall: Eigenbedarf). |
3. | Stellt die Kündigung für den Mieter eine unverhältnismäßige Härte dar (häufigster Fall: fehlender vergleichbarer Ersatzwohnraum), so ist er berechtigt, der Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. |
4. | In bestimmten Fällen sieht das Gesetz einen solchen Kündigungsschutz nicht vor: Insbesondere bei Wohnraum, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheimes ist (die Härteklausel kann auch hier gelten) und bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist. |
5. | Kündigt der Vermieter ordentlich, so muss er bestimmte Fristen einhalten, die je nach Wohndauer 3, 6, oder 9 Monate betragen können. |
6. | Bei befristeten Mietverhältnissen (= Zeitmietvertrag) kann der Vermieter nicht ordentlich kündigen. |
7. | Wichtige Sonderkündigungsrechte (außerordentliche fristgemäße Kündigung) bestehen in folgenden Fällen: |
a) bei Tod des Mieters, | |
b) bei Eintritt der Familienangehörigen in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters, wenn dem Vermieter die Fortsetzung mit diesen Personen unzumutbar ist. | |
c) wenn die vermietete Wohnung Teil eines Zwei- oder Dreifamilienhauses ist und der Vermieter im selben Haus wohnt, | |
d) wenn der Vermieter einen mitvermieteten Nebenraum (z.B. Dachboden, Garage, Remise) zu Wohnzwecken umgestalten will. In diesem Fall muss der Mieter natürlich nur den betreffenden Nebenraum räumen. | |
8. | Die fristlose Kündigung ist dem Vermieter in folgenden Fällen möglich: |
a) bei vertragswidrigem Gebrauch durch den Mieter | |
b) bei erheblichen Zahlungsrückstand des Mieters, | |
c) bei grober, schuldhafter Pflichtverletzung durch den Mieter. |
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