Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag (allgemein)

 

Jedem ist klar: Aus einem Vertrag folgen Rechte und Pflichten für beide Seiten, die einzuhalten sind. Diese Pflichten werden unterteilt in Haupt- und Nebenpflichten. Nachfolgend soll kurz aufgezeigt werden, welche Pflichten Gegenstand des Kaufvertrag sind.

1. Hauptpflichten

Die Hauptpflichten aus dem Kaufvertrag sind die vertragstypischen Pflichten. Diese sind in § 433 BGB beschrieben:

Der Verkäufer wird durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Außerdem muss er dem Käufer die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben.

Der Käufer ist aus dem Kaufvertrag verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen.

2. Nebenpflichten

Alle anderen Pflichten, die den Vertragsparteien obliegen, sind Nebenpflichten. Solche Nebenpflichten können sich aus einer besonderen vertraglichen Vereinbarung (z.B. hinsichtlich der Verpackung, Versendung oder Versicherung der Ware), aus der Natur des Kaufvertrages oder aus dem Gesetz ergeben.

So können den Verkäufer bei besonderer Fachkunde bestimmte Auskunfts-, Aufklärungs- und Beratungspflichten obliegen. Ebenso können ihn je nach Fallgestaltung bestimmte Schutzpflichten hinsichtlich der Aufbewahrung, Pflege und Obhut der Ware treffen.

Der Käufer kann je nach der vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme bestimmter Kosten (z.B. Transport, Versicherung) verpflichtet sein. Darüber hinaus kann er z.B. zur einstweiligen Aufbewahrung beanstandeter Ware verpflichtet sein.

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