Abschluss
Kaufvertrag bis 01.01.2002 - Rechte im Überblick
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Hat die Kaufsache
einen Fehler/Mangel, stehen dem Käufer bestimmte Rechte (Gewährleistungsrechte)
gegen den Verkäufer zur Verfügung:
1.
Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, d.h. einen bestimmten Geldbetrag zurückverlangen.
2.
Der Käufer kann die Kaufsache wandeln, d.h. die Sache zurückgeben und den
Kaufpreis zurückverlangen (Rückgängigmachung des Kaufs).
3.
Der Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn er vom Verkäufer getäuscht
wurde oder die Sache eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist.
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