Folgend des Widerrufs

 

1. Erstattung des Kaufpreises / Entgelts

Hat der Verbraucher den Fernabsatzvertrag widerrufen bzw. die gekaufte Sache fristgerecht zurückgegeben, ist der Unternehmer zur Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises / Entgelts verpflichtet. Zahlt der Unternehmer nicht innerhalb 30 Tagen ab Zugang der Widerrufs- bzw. Rückgabeerklärung oder Rückgabe der Kaufsache, kommt er automatisch in Verzug. Der Verbraucher kann dann neben der eigentlichen Geldschuld auch Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen.

2. Rücksendung der Kaufsache

Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausgeübt, ist er zur Rücksendung der Kaufsache durch Paket verpflichtet, wenn die Sache als Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.

Besteht ein Widerrufsrecht, darf der Unternehmer dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Auch bei einem höheren Preis als 40 Euro, darf der Unternehmer dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen. Das gilt aber nur, wenn der Verbraucher die Gegenleistung (regelmäßig das Entgelt) oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, können die Kosten der Rücksendung nicht vertraglich auf den Verbraucher abgewälzt werden.

3. Wertersatz bei Verschlechterung der Kaufsache

Nimmt der Verbraucher die Ware bestimmungsgemäß in Gebrauch und entsteht dadurch eine Verschlechterung der Kaufsache, muss er dem Unternehmer den dadurch entstehenden Wertverlust ausgleichen. Die Haftung besteht aber nur dann, wenn er spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge in Textform hingewiesen wurde und der Unternehmer auf eine Möglichkeit zur Vermeidung der Verschlechterung hingewiesen hat.

Der Verbraucher muss keinen Wertersatz wegen Verschlechterung der Ware leisten, wenn diese allein auf die Prüfung der Kaufsache zurückzuführen ist.

Eine Pflicht zum Wertersatz besteht allerdings dann, wenn die Verschlechterung oder der Untergang der Kaufsache eingetreten ist, weil der Verbraucher bei der Benutzung nur diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Auch hier ist allerdings Voraussetzung der Haftung, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder anderweitig Kenntnis hierüber erlangt hat.

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