Widerrufsfrist und Rückgaberecht bei Fernabsatzvertrag

1. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 BGB eingeräumt werden. Wichtig: Der Verbraucher benötigt für den Widerruf bzw. die Rückgabe keinen Grund.

2. Widerrufsrecht

a) Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt 

b) Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht bereits vor Ablauf der o.g. Ein-Monats-Frist, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.

c) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht eine andere vertragliche Vereinbarung besteht, nicht bei Fernabsatzverträgen

3. Rückgaberecht

a) Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass

b) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist (= ein Monat), die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.

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