I.
Umfang der Unterrichtungspflicht
Der Unternehmer hat
den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem
eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich
zu informieren über:
1. die Einzelheiten
des Vertrags, für die dies in der Rechtsverordnung
nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt
ist. Das sind:
- seine Identität
und Anschrift,
- wesentliche
Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag
zustande kommt,
- die Mindestlaufzeit
des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende
Leistung zum Inhalt hat,
- einen Vorbehalt,
eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder
Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung
im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
- den Preis der Ware
oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger
Preisbestandteile,
- gegebenenfalls zusätzlich
anfallende Liefer- und Versandkosten,
- Einzelheiten
hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
- das Bestehen eines
Widerrufs- oder Rückgaberechts,
- Kosten, die dem
Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern
sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss,
hinausgehen,
- die Gültigkeitsdauer
befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises,
2. den geschäftlichen
Zweck des Vertrages
Bei Telefongesprächen
muss der Unternehmer seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Vertrags
bereits zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offenlegen.
II. Informationen,
die in besonderer Form hervorzuheben sind
Folgende Informationen
muss der Unternehmer dem Verbraucher in Textform und in einer hervorgehobenen
und deutlich gestalteten Form mitteilen:
- Informationen über
die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs-
oder Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufs- oder Rückgaberechts,
- die Anschrift der
Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen
vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und
bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
Namen eines Vertretungsberechtigten,
- Informationen über
Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, und
- die Kündigungsbedingungen
bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere
Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.
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