Formbedürftigkeit des Vertrages

 

Grundsätzlich ist der Abschluss eines Vertrages - und somit auch eines Kaufvertrages - nicht an eine bestimmte Form gebunden. Verträge können also auch mündlich erfolgen.

Trotzdem wird es sich oftmals aus Nachweis- und Beweisgründen empfehlen, den Vertrag schriftlich abzuschließen.

Nur ausnahmsweise bedarf der Vertragsschluss einer bestimmten Form. Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber für eine der beiden Parteien ein zusätzliches Schutzbedürfnis vor dem übereilten Eingehen vertraglicher Verpflichtungen gesehen hat. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Kauf eines Grundstücks: Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

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