Ohne
Geschäftsfähigkeit kein Vertrag
|
Nicht jeder kann einen Vertrag schließen. Voraussetzung dafür, einen Vertrag zu schließen, ist die Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähig ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.
1. Geschäftsunfähig ist
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat und
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
Verträge, die von Geschäftsunfähigen "geschlossen" werden, kommen gar nicht erst zustande, d.h. wenn ein Fünfjähriger ein Brötchen kauft, hat er zwar bezahlt und auch ein Brötchen, einen entsprechenden Kaufvertrag, der irgendeine Verpflichtung begründet, gibt es aber nicht.
Zwischen der Vollendung des 7. und 18. Lebensjahres sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie zwar einen Vertrag schließen können. Allerdings bedarf der Vertrag regelmäßig der Genehmigung durch die Eltern. Wird diese Genehmigung nicht erteilt, gilt der Vertrag als nicht geschlossen, so dass keine Verpflichtungen aus ihm entstehen.
nach oben | Vorhergehende Seite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht