Ehevertrag - Inhalt, Regelungen, Anordnungen

In dem die Eheleute einen Ehevertrag schließen und somit den Güterstand der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung wählen, schließen sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus.

Den Ehegatten ist es möglich, einen früher im Ehevertrag vertraglich vereinbarten Güterstand aufzuheben oder abzuändern.

Darüber hinaus kann in dem Ehevertrag auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss ist allerdings nur gültig, wenn nicht innerhalb eines Jahres der Scheidungsantrag gestellt wird. Nur, wenn in dem Ehevertrag auch der Verzicht für den Fall, dass die Scheidung innerhalb eines Jahres eingereicht wird vereinbart wurde, ist er auch in dieser Situation gültig.

Die Eheleute können den Ehevertrag darüber hinaus mit einem Erbvertrag verbinden.

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