In folgenden Fallgestaltungen ist ein Eheverbot gegeben:
1.
Ein Eheverbot besteht bei der sogenannten "Doppelehe". Das bedeutet,
dass eine Ehe nicht geschlossen werden darf, wenn einer der heiratswilligen
Partner mit einer dritten Person in dem konkreten Zeitpunkt verheiratet ist.
2.
Unter die Eheverbote fällt auch die Eheschließung bei Verwandtschaft in gerader Linie
sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern.
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