Durch die Anordnung von Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, den Verbleib seines Vermögens auch für die Zeit nach seinem Tod zu steuern. Ein vom Erblasser eingesetzter Vorerbe wird zwar zunächst Erbe. Er muss aber den Nachlass entweder nach einer vom Erblasser bestimmten Zeit an den Nacherben herausgeben oder der Nacherbe erhält den Nachlass nach dem Tod des Vorerben.
1. Wie kann die Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden? | [mehr dazu] |
2. Wer kann Vor- und Nacherbe werden bzw. wer wird es? | [mehr dazu] |
3. Wann tritt der Nacherbfall ein und was sind die Folgen? | [mehr dazu] |
4. Welche Rechte und Pflichten haben Vor- und Nacherbe? | [mehr dazu] |
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