Alternativen zur Testamentsvollstreckung

Geht es dem Erblasser nur darum, den Erben die schnelle Verteilung des Nachlasses zu ermöglichen, reicht ggf. auch eine Vollmacht auf den Todesfall. Wurde dem oder den Erben eine solche Vollmacht erteilt, können sie auch ohne Erteilung eines Erbscheins sofort über das Vermögen des Erblassers verfügen.

Allerdings kann derjenige, der eine solche Vollmacht hat, ohne Beschränkung über das Vermögen verfügen. Zwar haben die Erben die Möglichkeit die Vollmacht zu widerrufen. Dazu müssen sie aber erst einmal Kenntnis von dem Sachverhalt haben. Die Erteilung einer Vollmacht auf den Todesfall will also ebenfalls gut überlegt sein.

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