Testament - Spezielle Regelungen für minderjährige Kinder

Für minderjährige Kinder, in deren Person dem Erblasser die Personen- und Vermögenssorge zusteht, kann im Testament ein Vormund bestellt werden. Andererseits können bestimmte Personen als Vormund auch ausgeschlossen werden. 

Soll an einen Minderjährigen vererbt werden oder ist er gesetzlicher Erbe, kann der Erblasser im Testament Anordnungen über die Verwaltung des Vermögens treffen, einen Pfleger bestellen oder auch die Testamentsvollstreckung anordnen. 

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