Wer kann Vorerbe und Nacherbe werden bzw. wer wird es?

1. Wer kann Vorerbe und Nacherbe werden?

Jede natürliche (jeder Mensch) und juristische Person (z.B. Vereine, Stiftungen) kann Vor- und Nacherbe werden. Darüber hinaus kann zum Nacherben auch eine noch nicht gezeugte Person eingesetzt werden. Hat der Erblasser eine noch nicht gezeugte Person als "Erbe" eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie als Nacherbe eingesetzt worden ist. 
Das gleiche gilt für eine juristische Person, die erst nach dem Erbfall zur Entstehung gelangt. In beiden Fällen sind - wenn eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers fehlt - die gesetzlichen Erben Vorerben.

2. Wer wird Nacherbe wenn ...?

a) Stirbt ein Nacherbe nach dem Erbfall aber vor dem Nacherbfall, so wird das Nacherbrecht vererbt. Die Erben des Nacherben werden also selber Nacherben. Der Erblasser kann dies im Testament ausdrücklich ausschließen, wenn er es nicht will. 

b) Stirbt der Nacherbe vor dem Erblasser und ist kein Ersatzerbe bestimmt, wird der Vorerbe endgültiger Erbe. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der im Testament bestimmte Nacherbe ein Abkömmling des Erblassers ist. In diesem Fall sind die Abkömmlinge des Nacherben auch Ersatznacherben. 

c) Im Zweifel sind Nacherben auch Ersatzerben. Fällt der Vorerbe weg - egal ob vor oder nach dem Erbfall - erhält der Nacherbe die Erbschaft. Dies gilt allerdings nur, wenn der Erblasser nicht selbst (einen) Ersatzerben bestimmt hat.

d) Hat der Erblasser einen Abkömmling zum Vorerben eingesetzt und wusste er nicht, dass sein Abkömmling selbst ein Kind hat, so gilt die Einsetzung als Vorerbe nicht. Das gilt auch dann, wenn der eingesetzte Vorerbe erst nach der Errichtung des Testaments Kinder bekommt. 

e) Hat der Erblasser im Testament nur die Vor- oder nur die Nacherben benannt, so gelten die gesetzlichen Erben jeweils als Vor- bzw. Nacherben. 

f) Hat der Erblasser angeordnet, dass der Nachlass bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses an einen Dritten herauszugeben ist, so ist Vor- bzw. Nacherbschaft angeordnet.

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