1. Durch die folgende Formulierung kann die Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament begründet werden:
"Mein Freund Hans Treu soll mein Vorerbe werden. Zum Nacherben beim Tod von Hans Treu setze ich meine Nichte Gina ein." |
2. Der Erblasser hat auch die Möglichkeit, mehrere Nacherben nacheinander einzusetzen. Diese sind dann ihrem Nacherben gegenüber jeweils auch Vorerbe. Die Nacherben bleiben auch in diesem Fall Erben des Erblassers und sind nicht etwa Erben des jeweiligen Vorerben. Von diesem erhalten sie bei Eintritt des Nacherbfalles nur das Vermögen des Erblassers.
Testament Anordnung Vorerbschaft Nacherbschaft Überblick | Erbrecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht