Erbvertrag - Was ist das und wann macht er Sinn?

1. Begriff Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist, im Gegensatz zum Testament, ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem Verfügungen über das Erbe getroffen werden. Entscheidender Unterschied gegenüber dem Testament ist, dass zumindest ein Vertragspartner in dem Vertrag eine letztwillige Verfügung trifft, die von ihm nicht einseitig geändert werden kann, also für ihn bindend ist. Gerade durch dieses Merkmal unterscheidet sich der Erbvertrag vom Testament, das jederzeit frei widerrufbar ist.

2. Erbvertrag - Wann macht der Abschluss Sinn?

a) Der Erbvertrag macht zunächst immer dann Sinn, wenn Verfügungen über das Erbe getroffen werden sollen, die durch den Erblasser nicht einseitig abänderbar sein sollen. Für die Erben bedeutet dies eine erhöhte Planungssicherheit.

b) Der Erbvertrag spielt auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften eine wichtige Rolle. Da die Lebenspartner hier kein gemeinschaftliches Testament machen können, bleibt ihnen, um gemeinsame erbrechtliche Verfügungen zu treffen, nur die Form eines Erbvertrages.

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