Erbschein - Arten
Ein Erbschein kann in verschiedenen Arten
ausgestellt werden. Hier eine Übersicht über die relevantesten
Arten von Erbscheinen:
- Der Erbschein kann zunächst für den
Alleinerben ausgestellt werden, sog. Alleinerben-Erbschein.
- Sind mehrere Erben vorhanden, und beantragen alle
einen Erbschein, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt.
In diesem sind dann die jeweiligen Anteile ausgewiesen.
- Sind mehrere Erben vorhanden, kann aber auch
jeder einzelne einen Erbschein beantragen, der dann nur seinen Anteil am
Erbe ausweist, sog. Teil-Erbschein.
- Lassen die Miterben ihre Teil-Erbscheine
zusammenfassen, wird ein sog. Gruppen-Erbschein erteilt.
- Möglich ist auch, dass nur ein Teil der
Miterben ihre Erbteile in einem Erbschein ausweisen lassen. Dies nennt sich
dann gemeinschaftlicher Teil-Erbschein.
Hinweis: |
In komplizierteren Fällen
sollte vor Beantragung des Erbscheins fachkundiger Rat bei einem
Rechtsanwalt oder Notar eingeholt werden. |
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