Zwar ist ein Erbschein grundsätzlich kein Muss, um sich als Erbe zu legitimieren. In der Praxis stellt er aber, da er ein amtliches Zeugnis ist, ein sicheres Beweismittel dafür dar, dass derjenige, der als Erbe auftritt, auch (Mit-) Erbe ist. Dieser Nachweis ist in vielen Fällen überhaupt erst Voraussetzung dafür, dass Rechtsgeschäfte mit Dritten über das ererbte Vermögen abgewickelt werden können. So wird etwa eine Bank eine Verfügung über das Konto des Erblassers nur zulassen, wenn sie sicher sein kann, dass der als Erbe Auftretende auch wirklich Erbe ist.
Hinweis: |
Hat der Erbe ein Bankvollmacht auf den Todesfall des Erblassers, benötigt er für entsprechende Verfügungen keine weitere Legitimation, d.h. keinen Erbschein. |
nach oben | Erbschein Überblick | Erbrecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht