Können sich die Erben einer Erbengemeinschaft nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen, ist der Gang zum Gericht nicht mehr zu vermeiden. Die entsprechende Klage nennt sich Auseinandersetzungsklage. Der klagende Erbe muss auf die Zustimmung zu einem bestimmten Teilungsplan klagen, den er dazu zunächst entwerfen muss. Dabei muss er auch die Nachlassverbindlichkeiten und deren Befriedigung berücksichtigen.
Übersteigt der Streitwert (das ist je nach dem angerufenen Gericht der Wert des Erbteils des Klägers oder des gesamten Nachlasses) 5.000 Euro, ist das Landgericht zuständig. In diesem Fall muss sich der klagende Erbe von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Hat die Klage Erfolg, richtet sich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben nach dem im Urteil bestätigten Auseinandersetzungsplan.
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