1. Begriff Auseinandersetzung
Der Begriff Auseinandersetzung meint nichts anderes, als die Verteilung des Nachlasses unter den Erben, nachdem die Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden.
2. Anspruch auf Auseinandersetzung
a) Zunächst ist festzustellen, dass nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten jeder Erbe grundsätzlich von den anderen Erben verlangen kann, dass der Nachlass verteilt wird. Es besteht als ein Anspruch darauf.
b) Von diesem Grundsatz gibt es allerdings einige Ausnahmen:
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