Eintritt Erbfall: Was ist in praktischer Hinsicht zu tun?

An dieser Stelle einige praktische Hinweise zum Erbfall.

1. Ist der Erblasser zu Hause gestorben, müssen Sie einen Arzt rufen, der die Todesursache feststellt und den Totenschein ausstellt.

2. Der Ehepartner, die Eltern des Verstorbenen oder die Kinder müssen den Todesfall spätestens am ersten auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzeigen. Dazu erforderlich sind: Personalausweis, Totenschein, Geburts- und ggf. Heiratsurkunde, wenn der Erblasser verwitwet oder geschieden war, die Sterbeurkunde des Ehepartners oder das Scheidungsurteil.

3. Die Totenfürsorge, d.h. auch die Art und Weise der Bestattung, obliegt den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht Erben geworden sind. 
Dabei gilt die Reihenfolge: Ehegatte, Kinder, Eltern des Verstorbenen.

Hat der Erblasser allerdings in einer letztwilligen Verfügung einer anderen Person die Totenfürsorge übertragen, so ist diese für die Totenfürsorge zuständig.

4. Die Beisetzungskosten haben die Erben zu tragen. Dazu gehören nicht die laufenden Kosten für die Unterhaltung und Pflege der Grabstätte. Diese Kosten müssen, wenn der Erblasser nichts anders bestimmt hat, von den Angehörigen getragen werden.

5. Alle Personen, die eine letztwillige Verfügung oder etwas, das eine solche Verfügung sein könnte, in Besitz haben, müssen dies unverzüglich nach Kenntnis vom Tod des Erblassers beim zuständigen Nachlassgericht abliefern. Verschlossene Unterlagen sind auch verschlossen abzuliefern.

6. Lebens- oder Unfallversicherungen des Verstorbenen ist der Tod des Versicherten innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Fristen schriftlich anzuzeigen. Achtung: Diese Fristen sind meist sehr kurz!

7. Auch die mietrechtlichen Besonderheiten hinsichtlich Kündigung oder Fortsetzung des Mietverhältnisses, müssen von den Erben oder dem Ehegatten und/oder den Familienangehörigen, die mit dem Erblasser in einer Wohnung gelebt haben, beachtet werden. Lesen Sie dazu im einzelnen im Rechtsgebiet 'Mietrecht'.

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