Checkliste 'Beantragung
des Erbscheins'
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Zuständig für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) am Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Erblassers. Fehlt ein Wohnsitz bzw. Aufenthalt in Deutschland, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
Sind mehrere Erben vorhanden, so kann jeder einen Teilerbschein beantragen oder auch einen gemeinschaftlichen Erbschein.
Notwendige Angaben und Unterlagen
bei gesetzlichen Erben: | bei Erben auf Grund Testament oder Erbvertrag: |
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