Hat der Erblasser ein Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen und darin über Vermögen verfügt, das sich im Ausland befindet, ist nicht gewiss, ob die getroffenen Verfügungen im betreffenden Land auch wirklich gelten. In dieser Situation empfiehlt sich, einen Rechtskundigen in dem betreffenden Land zu befragen. Es kann sein, dass für Vermögen im Ausland nicht das deutsche Recht gilt. Das ist dann der Fall, wenn das ausländische Recht besondere Regelungen für dieses Vermögen getroffen hat.
Auch wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist, dort seinen Wohnsitz hatte und in diesem Land in Bezug auf das Erbrecht das Wohnsitzprinzip gilt, kann es zu Problemen kommen. Welches Erbrecht in diesem Fall zur Anwendung gelangt, entscheidet sich danach, in welchem Land die Erben ihr Erbe geltend machen.
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