Personenbedingte Kündigung:

Übernahme eines Ehrenamtes

Die Übernahme eines Ehrenamtes (z.B. Mitgliedschaft im Gemeinderat oder Übernahme des Schöffenamtes) kann selbst dann keinen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn mit der Ausübung der Tätigkeit Versäumnisse der Arbeitszeit eintreten.

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