Personenbedingte Kündigung:

Erreichen eines bestimmten Alters

Einem Arbeitnehmer kann nicht bereits deshalb gekündigt werden, weil er ein bestimmtes Alter erreicht hat. Eine personenbedingte Kündigung setzt eine nachlassende Leistungsfähigkeit voraus. Eine solche kann natürlich mit zunehmendem Alter gegeben sein.

Auch das Erreichen des 65. Lebensjahres ist kein Grund für eine personenbedingte Kündigung. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zum Bezug einer Rente berechtigt ist.

nach obenVorhergehende SeiteKündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht