Einem
Arbeitnehmer kann nicht bereits deshalb gekündigt werden, weil er ein
bestimmtes Alter erreicht hat. Eine personenbedingte Kündigung setzt eine
nachlassende Leistungsfähigkeit voraus. Eine solche kann natürlich mit
zunehmendem Alter gegeben sein.
Auch das Erreichen des 65. Lebensjahres ist kein Grund für eine personenbedingte Kündigung. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zum Bezug einer Rente berechtigt ist.
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