Kündigungsschutz bei Massenentlassungen

Beschäftigt ein Arbeitgeber mehr als 20 Arbeitnehmer, muss er Massenentlassungen dem Arbeitsamt mitteilen und anzeigen. Das Arbeitsamt hat die Möglichkeit eine Entlassungssperre zu verfügen. Dieser Kündigungsschutz geht über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus.

Hinweis:
Der Massenentlassungsschutz kommt in Saison- und Kampagnebetrieben nicht zur Anwendung.

Hat der Arbeitgeber die Anzeige versäumt oder nicht richtig durchgeführt, hat dies die Unwirksamkeit der Entlassungen zur Folge. Die entsprechenden Wirkungen treten allerdings nur ein, wenn sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit beruft. Das bedeute, er muss sie gegenüber dem Arbeitgeber und notfalls gerichtlich geltend machen.

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