Arbeitszeugnis - Zwischenzeugnis

Neben dem Anspruch auf Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann der Arbeitnehmer auch ein Zeugnis verlangen, wenn er einen neuen Arbeitsplatz sucht oder sonst einen wichtigen Grund für die Beurteilung seiner Leistungen hat. Ein solches Arbeitszeugnis bezeichnet man als Zwischenzeugnis.

Für den Arbeitgeber kann dies aber auch ein Zeichen sein, dass der Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung anstrebt.

Die Rechtsprechung gibt dem Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn der langjährige Arbeitgeber aus dem Betrieb ausscheidet. Der Grund dafür besteht in dem Umstand, dass der neue Chef keine sachgerechte Beurteilung von den Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers für die vergangenen Jahre leisten kann.

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