Ein Arbeitszeugnis bezeichnet man als einfach, wenn es sich lediglich auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht. Dagegen bezeichnet man ein Arbeitszeugnis als qualifiziert, wenn auch Führung und Leistung des Arbeitnehmers vom Zeugnis erfasst werden. Dazu gehören beispielsweise auch Angaben über Fortbildung und innerbetriebliche Akzeptanz des Arbeitnehmers.
Da das Zeugnis insbesondere den Zweck hat, dem nächsten Arbeitgeber Informationen über die Person des Bewerbers zu vermitteln, sollte es so ausführlich wie möglich sein. Ein Arbeitnehmer wird deshalb immer auf einem qualifizierten Zeugnis bestehen. Ein einfaches Arbeitszeugnis wird der Arbeitnehmer nur wählen, wenn der Arbeitgeber - zu Recht - Dinge in das Zeugnis geschrieben hat, die der neue Arbeitgeber nicht wissen sollte. Sind allerdings zu Unrecht Tatsachen falsch benannt, kann der Arbeitgeber dagegen mit einer Zeugnisklage vor dem Arbeitsgericht vorgehen.
Der Arbeitnehmer kann wählen, ob er vom Arbeitgeber ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt haben will.
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