Egal ob der Arbeitgeber sich weigert, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, ob das Zeugnis nicht wahrheitsgemäß ist (also den Tatsachen nicht entspricht) oder, ob in ihm unzulässige verschlüsselte Formulierungen enthalten sind: In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer auf ein wahrheitsgemäßes und eindeutiges Arbeitszeugnis klagen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber allerdings nicht von vornherein vorschreiben, welche Formulierungen er verwenden soll. Soweit es dem Arbeitnehmer also um bestimmte Formulierungen geht, muss er erst die Zeugniserteilung abwarten, um dann eventuell im Nachhinein dagegen vorzugehen.
Hinweis: Streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Arbeitszeugnis, kann ihnen nur geraten werden, sich nach Möglichkeit außergerichtlich zu einigen. Kommt es zur streitigen Verhandlung vor Gericht, so muss Beweis erhoben werden. Da sich die Zeugen - soweit sie noch Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber sind - schwer tun werden, gegen ihren Chef auszusagen und andererseits normalerweise auch nicht ihren (ehemaligen) Kollegen "in die Pfanne hauen" wollen, wird die Sache sehr kompliziert. Darunter kann nicht nur das Betriebsklima erheblich leiden, sondern natürlich auch die Beziehung der (ehemaligen) Kollegen. Hier ist also an die Vernunft beider Parteien zu appellieren.
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