Formulierungen im Arbeitszeugnis - Die Geheimsprache der Arbeitgeber

An dieser Stelle lesen Sie einige Formulierungen, die von Arbeitgebern üblicherweise verwendet werden, um dem potentiellen neuen Arbeitgeber positive oder negative Informationen zu übermitteln, ohne das ein argloser Arbeitnehmer das eigentlich Gewollte mitbekommt. Diese Verklausulierung wird auch als Geheimsprache der Arbeitgeber in Sachen Arbeitszeugnis bezeichnet.

1. Der Arbeitnehmer hat "...sich engagiert für Arbeitnehmerinteressen eingesetzt hat...". Hier soll dem neuen Arbeitgeber signalisiert werden, dass der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied und eventuell sogar streitbarer Betriebsrat war. Die Begeisterung des neuen Arbeitgeber wird sich in Grenzen halten.

2. Der Arbeitnehmer "... machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen". Dies ist ein Hinweis auf einen faulen und bequemen Arbeitnehmer, der keinen ausreichenden Einsatz zeigte. Ganz anders sieht es aus, wenn der Zusatz "...wodurch Produktionskosten eingespart werden konnten" in das Zeugnis aufgenommen wurde: Der Arbeitnehmer beteiligte sich aktiv an der effektiveren Gestaltung des betrieblichen Produktionsablaufs.

3. Die Bemerkung, der Arbeitgeber "...war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut", ist nur dann positiv zu verstehen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich klarstellt, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden. Andernfalls wird der Arbeitnehmer durch diese Beurteilung als Querulant und Besserwisser bezeichnet.

4. Die Bemerkung "...war sehr tüchtig und in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten", soll signalisieren, dass der Arbeitnehmer eine hohe Meinung von sich hat und deshalb keine Kritik verträgt. 

5. Die Bemerkung "...verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen", heißt nichts anderes, als dass der Arbeitnehmer große Sprüche klopft, um mangelndes Fachwissen zu überspielen.

6. Die Bemerkung "...er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen", soll signalisieren, dass der Arbeitnehmer ein unangenehmer Zeitgenosse und Wichtigtuer sei, dem es an Kooperationsbereitschaft fehlt.

7. Die Bemerkung "... war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter", kann wie folgt übersetzt werden: Der Arbeitnehmer war eigensüchtig, pocht anderen gegenüber auf seine Rechte und nörgelt gerne.

8. Wird der Arbeitnehmer als "...toleranter Mitarbeiter" bezeichnet, so signalisiert das, dass er ein "schwerer Brocken" sei.

9. Hat der Arbeitgeber im Zeugnis nur vermerkt, wann der Arbeitnehmer ausgeschieden ist, nicht aber, warum, kann der neue Arbeitgeber zuverlässig davon ausgehen, dass das alte Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt wurde.

10. Hat der alte Arbeitgeber das Ausscheiden mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes begründet ( "Rationalisierungsmaßnahmen", "reduziertes Auftragsvolumen" ), enthält dies keine negative Aussage über den Arbeitnehmer.

11. Bedauert der Arbeitgeber den Weggang des Arbeitnehmers im Zeugnis, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er dies ernst meint. Schließlich ist er ja nicht gezwungen, einen Dank zu äußern. 
Je nach den sonstigen Äußerungen im Zeugnis kann dies natürlich auch sarkastisch gemeint sein.

12. Steht im Zeugnis, dass der Arbeitnehmer "...stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen hat...", soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass er dem Alkohol mehr als zuträglich zuspricht und/oder Klatsch und Tratsch weitererzählt hat. 

13. Das Gleiche gilt für die Klausel "...war wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt".

14. Bedankt sich der Arbeitgeber für die geleisteten Dienste,  kann man davon ausgehen, dass er das ernst meint. Je nach den sonstigen Äußerungen im Zeugnis kann dies natürlich auch sarkastisch gemeint sein.

15. Die Bemerkung: "...bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter", bedeutet nichts anderes, als dass der Arbeitnehmer auf Sexualkontakte mit Kollegen aus war oder solche gar gehabt hat.

16. Steht im Zeugnis: "Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst", kann das bedeuten, dass der Arbeitnehmer noch schnell selbst gekündigt hat, bevor ihm vom Arbeitgeber gekündigt worden wäre. Das gilt insbesondere, wenn die Bemerkungen ohne weitere Zusätze im Zeugnis steht. 
Enthält das Zeugnis allerdings im übrigen positive Äußerungen deutet dies darauf hin, dass tatsächlich ein Auflösungsvertrag (oder aber ein Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess) geschlossen wurde.

17. Die Bemerkung "...war stets pünktlich", findet sich in Zeugnissen nur, wenn dem Chef einfach nichts Positives über den Arbeitnehmer einfallen wollte. Pünktlichkeit ist schließlich selbstverständlich! Wenn sie trotzdem ausdrücklich erwähnt wird, bedeutet das: Als Arbeitskraft nicht empfehlenswert, aber wenigstens immer pünktlich.

18. Wünscht der Arbeitgeber "...für die Zukunft alles Gute...", so bedeutet dies nichts Negatives.

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