Vereinbarungen über Telearbeit

Die rechtlichen Bedingungen zwischen dem Telearbeiter und dem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber sollten in einem Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen festgelegt sein. Folgende Punkte verdienen insoweit besonderer Beachtung:

1. Status des Telearbeiters (Arbeitnehmer, Heimarbeiter, Selbständiger),

2. Freiwilligkeit der Telearbeit, persönliche und berufliche Rückkehrmöglichkeit,

3. Zutrittsregelung zum Telearbeitsplatz für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmervertretung,

4. Mindeststandard hinsichtlich Ausstattung und Lage des Arbeitsplatzes,

5. Dauer und Lage der Telearbeitszeit (Präsenzpflicht, Ausschluss von Sonntags- und Nachtarbeit etc).

6. Vertretungsregelungen für Urlaub, Krankheit etc.,

7. Zugangsregelungen zur betrieblichen Information,

8. Vereinbarungen zur beruflichen Qualifikation, Entwicklung und Weiterbildung,

9. Haftungsfragen (Beschädigung, Verlust, Diebstahl),

10. Versicherungsfragen (Arbeitsunfall etc.),

11. Wahrung des Datenschutzes,

12. Aufwendungen für die Nutzung privater Räume (Pauschalen für Miete und Energiekosten),

13. Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel (Zuständigkeit für Wartung / Reparatur, private Nutzung etc.).

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