Begriff Telearbeit

Bei der Telearbeit werden Arbeiten (hauptsächlich Büroarbeiten) in die Wohnung des Telearbeiters verlagert. Es besteht jedoch eine kommunikationstechnische Anbindung des Arbeitsplatzes an das zentrale Büro. Telearbeit erfordert also technische Kommunikation und organisatorische Vorgaben wegen der Vergabe von Arbeiten. 

Drei Merkmale sind für den Begriff der Telearbeit entscheidend:

- Eine Tätigkeit, die auf programmgesteuerte Arbeitsmittel gestützte ist;
- Räumliche Trennung von Arbeitgeber oder Auftraggeber vom Arbeitsplatz;
- Verbindung von Arbeitsplatzes und Zentrale durch elektronische Kommunikationsmittel.

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