Besonderheiten bei
Privathaushalten
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Weitgehend unbekannt ist, dass der Teilzeitbeschäftigte, der in einem Privathaushalt arbeitet, bei der Arbeit sowie auf den Wegen von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert ist. Solange der Teilzeitbeschäftigte geringfügig beschäftigt ist (bis 630 DM monatlich), muss er keine Beiträge dafür zahlen. Der Arbeitgeber ist dagegen beitragspflichtig.
Die Beiträge hierfür liegen z.B. für eine stundenweise tätige Haushaltshilfe zwischen 80 und 150 DM pro Jahr, wobei einige gesetzliche Unfallversicherungen sogar ganz darauf verzichten diese Beiträge zu erheben.
Der Arbeitgeber sollte bei seinem Gemeinde-Unfallversicherungsverband nachfragen oder bei den Eigenunfallversicherungen der Städte Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Köln, Hamburg oder München.
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