Urlaub
|
Auch hinsichtlich des Erholungsurlaub gilt bei Teilzeitbeschäftigten das gleiche, wie bei Vollzeitbeschäftigten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz bestimmt, dass jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub hat. Durch Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Regelung kann der Urlaub erweitert werden.
Wichtig: |
Für den Teilzeitarbeiter
kommt es nicht darauf an, wie viele Tage oder Stunden er in der Woche
arbeitet. Dies ändert nichts an der Zahl der Urlaubswochen.
Beispiel: |
nach oben | Teilzeitarbeit - Überblick | Arbeitsrecht Startseite
Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht