Feiertage

 

Hinsichtlich eines gesetzlichen Feiertages gilt für Teilzeitbeschäftigte das Gleiche, wie für Vollzeitbeschäftigte: Sie erhalten eine Lohnfortzahlung. 

Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag und ist dies gleichzeitig ein Tag an dem der Arbeitnehmer eigentlich zur Arbeit verpflichtet ist, so hat auch er an diesem Tag frei. Er muss den Tag weder vor- noch nacharbeiten. Für die Arbeitszeit, die wegen des Feiertages ausfällt erhält er eine Lohnfortzahlung. Diese berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate.

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