Krankheit

 

Genau wie eine Vollzeitkraft, hat auch eine Teilzeitarbeitskraft grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie krank wird.

Zwei Ausnahmen gibt es jedoch:

- Einerseits gilt dies nicht für kurzfristig Beschäftigte. Das sind z.B. Personen, die lediglich saisonal für drei oder vier Wochen eingestellt worden sind. Solche Arbeitskräfte bekommen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, dafür aber ab dem ersten Tage Krankengeld.

- Das gleiche gilt, wenn die Teilzeitkraft zwar unbefristet eingestellt wurde, jedoch innerhalb der ersten vier Wochen arbeitsunfähig krank wird. Dann gibt es für die Zeit bis zum Ablauf der vierten Woche Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber ist erst ab der 5. Woche des Arbeitsverhältnisses eintrittspflichtig. 

Die Lohnfortzahlung beträgt 80 % des vereinbarten Gehaltes. Will der Arbeitnehmer erreichen, dass das volle Gehalt weitergezahlt wird, muss er (wenn er nicht durch Tarifvertrag entsprechend geschützt ist) eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.

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