Arbeitsvertrag

 

Auch wenn viele Teilzeitarbeitsverträge mündlich geschlossen werden: Es empfiehlt sich, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. Dies erspart unnötigen Streit über den Urlaub, den Lohn usw.
Abgesehen davon beinhalten auch mündliche Verträge die durch das Gesetz gewährten Arbeitnehmerrechte (Sozialversicherung, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch die Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuer besteht. Vordergründige Vorteile bietet ein mündlicher Vertrag in erster Linie für die, die ihren Verpflichtungen nicht so richtig nachkommen wollen.

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