Arbeitsvertrag
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Auch wenn viele Teilzeitarbeitsverträge
mündlich geschlossen werden: Es empfiehlt sich, den Arbeitsvertrag schriftlich
abzuschließen. Dies erspart unnötigen Streit über den Urlaub, den Lohn usw.
Abgesehen davon beinhalten auch mündliche Verträge die durch das Gesetz
gewährten Arbeitnehmerrechte (Sozialversicherung, Erziehungsgeld,
Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch die Verpflichtung zur
Abführung der Lohnsteuer besteht. Vordergründige Vorteile bietet ein
mündlicher Vertrag in erster Linie für die, die ihren Verpflichtungen nicht so
richtig nachkommen wollen.
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