Öffentlicher Dienst - was ist das?

 

1. Zum öffentlichen Dienst gehört der Personenkreis, der ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Bund, einem Land, einem Landkreis oder einer Kommune hat. Dazu gehören auch die Personen, die für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, Anstalt oder Stiftung arbeiten. 
Andererseits gehören in privatrechtlich organisierte Betrieben Beschäftigte auch dann nicht zum öffentlichen Dienst, wenn diese Betriebe zu 100 Prozent der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) gehören. 

2. Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten teilen sich in zwei Gruppen auf: Zum einen sind dies Arbeiter und Angestellte, die dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen, zum anderen sind das die Beamten, die einen Sonderstatus haben, der gesetzlich gesondert (im sog. Beamtenrecht) geregelt ist.

3. Die betriebliche Interessenvertretung der Arbeiter, Angestellten und Beamten nennt sich im öffentlichen Dienst "Personalrat" und nicht, wie in der privaten Wirtschaft "Betriebsrat".

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