Mobbing - Handlungsmöglichkeiten und -pflichten (Teil 1)

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um in einer akuten Mobbingsituation zu intervenieren. Das Problem besteht eher darin, das „Stroh vom Weizen zu trennen“ und die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt anzuwenden. Der Erfolg einer Maßnahme hängt schließlich von vielen einzelnen Faktoren ab. In dem einen Fall kann das ernsthafte Gespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem Mobber bereits dazu führen, dass letzterer seine Mobbinghandlungen einstellt. In einem anderen Fall kann durch ein derartiges Gespräch allerdings auch erreicht werden, dass der Mobber seine Angriffe in den „Untergrund“ verlegt und zu subtilen, kaum nachweisbaren Handlungen greift. Ferner ist zu unterscheiden, ob das Mobbing von einem Kollegen oder von einem Vorgesetzten ausgeht.

Überstürzte Reaktionen und Maßnahmen sollten möglichst vermieden, juristische Schritte mit viel Bedacht eingeleitet werden. Auch ist stets zu hinterfragen, ob eine Aufarbeitung des Mobbing mit juristischen Mitteln in dem konkreten Fall überhaupt dazu beitragen kann, die Situation zu bewältigen. Ein Prozess, den der Mobbingbetroffene verliert, kann den Mobber unter Umständen in seiner Auffassung bestärken, „richtig“ und vor allem „legal“ zu handeln. Aber auch ein für den Mobbingbetroffenen auf dem ersten Blick positiv erscheinender Prozessausgang kann bewirken, dass der Mobber für seine Angriffe eine andere Plattform sucht, die es ihm ermöglicht, aus der Anonymität heraus mit seinem Tun fortzufahren.

Risiken und Chancen einer juristischen Auseinandersetzung sollten daher sorgfältig und mit viel Bedacht gegeneinander abgewogen werden. Hilfreich ist es immer für Mobbingbetroffene, mit jemandem über die belastende Situation zu sprechen. Wer diese Person ist, spielt häufig keine Rolle. Entscheidend ist, dass diese das Vertrauen des Mobbingbetroffenen genießt. Nicht selten sind folgende Worte zu vernehmen: „Endlich mal jemand, der mit zuhört“. Die Bedeutung solcher Gespräche darf nicht gering geschätzt werden. Nach so einem Gespräch sieht die Welt für den Mobbingbetroffenen oftmals schon viel besser aus und bietet die Basis für weitere Maßnahmen. Hieran kann sich beispielsweise der Gang zu einem Arzt, ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder eine Beschwerde beim Personalrat anschließen.

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