Jugendarbeitschutz - Überwachung

 

Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendarbeitsschutz wachen die Gewerbeaufsichtsämter bzw. das Amt für Arbeitsschutz oder das Bergamt.

Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Vorschriften, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, unter Umständen sogar eine Straftat, die mit Geldbußen bis zu 30.000 DM belegt werden können. 

Wurde ein Arbeitgeber bereits dreimal zu einer Geldbuße verurteilt, darf er Jugendliche nicht mehr beschäftigen.

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