Ärztliches Gesundheitszeugnis

 

Voraussetzung für die Beschäftigung ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis, dass bestätigt, dass der Jugendliche der Arbeit, mit der er beschäftigt werden soll, gesundheitlich und entwicklungsmäßig gewachsen ist.

Die entsprechende Untersuchung (= Erstuntersuchung)  muss innerhalb von 14 Monaten vor Beschäftigungsbeginn durchgeführt worden sein und dem Arbeitgeber vorliegen.

Ein Jahr nach dem Beschäftigungsbeginn muss der Jugendliche eine Nachuntersuchung durchführen lassen, damit festgestellt werden kann, welche Auswirkungen die Tätigkeit auf seine Gesundheit und Entwicklung hat. 

Wichtig:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sich eine Bescheinigung über diese Nachuntersuchung vorlegen zu lassen.
Hat der Jugendliche die Bescheinigung über die Nachuntersuchung nach Ablauf von 14 Monaten seit Beschäftigungsbeginn noch nicht vorgelegt, darf er nicht weiterbeschäftigt werden.

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