Bildschirmarbeit; Arbeit am Bildschirm

1. Das gesunde Büro - trotz Gesetz kaum verwirklicht

Rund 80.000 Stunden sitzt ein Büromensch im Laufe seines Bürolebens. Zu langes Sitzen ist eine Belastung - die Bandscheiben leiden und die Muskulatur wird schlecht durchblutet. Verbunden mit Zeitdruck und Stress, führt das bei vielen zu Verspannungen, Kreislauf- und Magenbeschwerden - mehr als 50 Prozent der im Büro Beschäftigten klagen über körperliche und psychosomatische Beschwerden.

2. Fortschritt Bildschirmarbeitsverordnung

Um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, hat der Gesetzgeber in der Bildschirmarbeitsverordnung von 1996 ergonomische und sicherheitsrelevante Mindeststandards festgelegt. Die Übergangsfrist für die Umsetzung ist Ende letzten Jahres abgelaufen - seit dem 1. Januar 2000 müssen alle Bildschirmarbeitsplätze in sämtlichen Punkten der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen.

3. Pflicht zur Arbeitsanalyse

Alle Bildschirmarbeitsplätze müssen auf mögliche Belastungen überprüft werden - Stichtag war der 21.8.1997 (Nur in Betrieben, in denen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind, muss diese Beurteilung nicht schriftlich dokumentiert werden.)
Wenn der Arbeitgeber notwendige Verbesserungsmaßnahmen unterlässt und/oder noch gar keine Gefährdungsanalyse durchgeführt wurde, können Beschäftigte den Betriebsrat oder Vorgesetzte ansprechen und notfalls das Beschwerderecht nutzen. Einige Firmen haben bereits Prozesse verloren, weil sie die gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Umrüstung der Büros missachtet haben.

4. Mindestanforderungen

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze und der Bildschirmarbeit gibt es Mindestvorschriften.
Zum Beispiel für Arbeitstisch oder Arbeitsfläche:
"Der Arbeitstisch bzw. die Arbeitsfläche muss eine ausreichend große und flexible Anordnung von Bildschirm, Tastatur, Schriftgut und sonstigen Arbeitsmitteln ermöglichen. Der Manuskripthalter muss stabil und verstellbar sein und ist so einzurichten, dass unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden. Ausreichender Raum für eine bequeme Arbeitshaltung muss vorhanden sein". Solche Mindestanforderungen gelten für die Arbeitsmittel (neben der Arbeitsfläche: Arbeitsstuhl, Bildschirmgerät, Tastatur, die Arbeitsumgebung (Beleuchtung, Klima, Strahlung) und für das Zusammenwirken Mensch-Arbeitsmittel (Software und Arbeitsaufgaben).

5. Täglicher Arbeitsablauf

Große Bedeutung für den vorbeugenden Gesundheitsschutz hat der Paragraph 5 der Bildschirmarbeitsverordnung: Hier wird gefordert, den täglichen Arbeitsablauf durch Tätigkeitswechsel oder regelmäßige Pausen zu gestalten. Bildschirmbezogene und andere Tätigkeiten sollten sich abwechseln, um die Augen zu entlasten und die Bewegung zu fördern. Kann dies nicht verwirklicht werden, sollten regelmäßig kurze Unterbrechungen der Bildschirmarbeit stattfinden.

nach oben  | Vorhergehende Seite | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht