Beendigung Arbeitsvertrag durch vom Arbeitgeber provozierte Kündigung

Es kann durchaus vorkommen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert von sich aus zu kündigen, die Kündigung also provoziert. Tut er dies, muss er den Arbeitnehmer über die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen der Kündigung aufklären. Andernfalls macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

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