Es kann durchaus vorkommen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert von sich aus zu kündigen, die Kündigung also provoziert. Tut er dies, muss er den Arbeitnehmer über die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen der Kündigung aufklären. Andernfalls macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.
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