Flexibilisierung der Arbeitzeit im Arbeitnehmerinteresse

Mit dem Begriff Flexibilisierung der Arbeitszeit verbinden Arbeitnehmer den Gedanke von einer größeren Souveränität über ihre Zeiteinteilung und somit eine bessere Planung ihres Alltagslebens. 

Für den Arbeitnehmer stellt sich die Frage, inwieweit er den Beginn oder auch das Ende seiner täglich zu leistende Arbeitszeit frei wählen kann. Hier geht es um das Problem der sogenannten gleitenden Arbeitszeit, hinsichtlich der zwischen der sog. einfachen und der sog. qualifizierten Gleitzeit differenziert wird.

1. Bei der einfachen Gleitzeit liegt die Dauer der täglichen Arbeitszeit fest. Der Arbeitnehmer kann den Beginn der Arbeit jedoch selbst bestimmen. Während einer bestimmten "Kernarbeitszeit" (z.B. von 9.30 Uhr bis 15 Uhr) muss er aber anwesend sein. 

2. Bei der qualifizierten Gleitzeit steht zusätzlich zum Arbeitsbeginn auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit zur Disposition des Arbeitnehmers. Auch hier muss er aber zumindest in der "Kernarbeitszeit" (z.B. von 9.30 Uhr bis 15 Uhr) anwesend sein. Es ist ihm aber innerhalb bestimmter Höchstgrenzen möglich vorzuarbeiten oder zeitweilig mehr Freizeit in Anspruch zu nehmen.

3. Soll in einem Betrieb die gleitende Arbeitszeit eingeführt oder auch abgeschafft werden, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

4. Mit den oben genannte Formen der arbeitnehmerorientierten Flexibilisierung ist die diesbezügliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen. 
Denkbar ist, dass bei Tätigkeiten bei denen keine dauernde Zusammenarbeit mit anderen Beschäftigten erforderlich ist, die Kernarbeitszeiten weitgehend abgeschafft werden. 
Möglich erscheint aber auch, dass der Arbeitnehmer seine Wochenarbeitszeit über einen längeren Zeitraum auf 40 Stunden aufstockt, um so für einen zukünftigen Zeitraum ein größeres Freizeitkontingent anzusammeln.

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