Arbeitsschutz - Schutz durch das Grundgesetz

Leben und Gesundheit des Einzelnen sind in Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (=GG) geschützt. Allerdings erfolgt der Rückgriff auf Verfassungsrecht im Arbeitsschutz nur ausnahmsweise. Hauptfall war bis jetzt das Sich-Zurwehrsetzen von Nichtrauchern gegen ihre Kollegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der sog. Kalkar-Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, dass uU auf einzelne Anlagen oder auch eine neue Technik verzichtet werden muss, wenn die Gefahren für den einzelnen nicht auf ein zu vernachlässigendes Restrisiko zu reduzieren seien. 

Dagegen ist im Arbeitsschutz in vielen Fällen die "Natur des Betriebes" der Maßstab dafür, welche Maßnahmen der Arbeitgeber treffen muss. Zwischen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dem aus dem Arbeitsschutz fließenden Maßstab für den Schutz von Leben und Gesundheit besteht also ein erheblicher Unterschied.

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