Hat der Arbeitnehmer - und sei es auch nur leicht fahrlässig - einen Schaden bei seinem Arbeitgeber verursacht, so muss er nach den zivilrechtlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den vollen Schaden ersetzen. Der Schadensersatz ist auch nicht begrenzt: Beträgt der Schaden 1 Million Mark, so muss der Arbeitnehmer hiernach diese Summe zahlen.
Dieser Zustand wurde von der Rechtsprechung allerdings für nicht sachgerecht erachtet. Schließlich arbeitet der Arbeitnehmer in Ausführung der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Tätigkeit. Aus diesem Grund haben sich mit der Zeit Grundsätze über die Haftung des Arbeitnehmers herausgebildet, die dessen Haftung beschränken und die Regeln des BGB zum Teil verdrängen.
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